Kieferorthopädie

Fehlstellungen der Zähne oder Kiefer sind nicht nur ein ästhetisches Problem. Infolge von Zahn- und Kieferfehlstellungen können Kau- und Abbeißprobleme, Sprechstörungen oder Kiefergelenksprobleme entstehen, die durch eine kieferorthopädische Behandlung therapiert werden. Unbehandelte Zahnfehlstellungen können zu Schäden des Zahnhalteapparates, Zahntraumata oder zu Kiefergelenksproblemen führen.

Die kieferothopädische Behandlungsnotwendigkeit stellt der Zahnarzt, welcher unter anderem Zahndurchbrüche, Zahnanzahl sowie die Zahn- und Bissposition kontrolliert. Wenn eine Behandlung erforderlich ist, werden nach einer gründlichen Untersuchung Fotos, Modelle und Röntgenaufnahmen für die Diagnose erstellt.

Die umfangreichen Analysen der Befunde geben Aufschluß über die Lage der Kiefer und der Zähne zueinander sowie den Schweregrad der Fehlstellungen und werden in einem Behandlungsplan formuliert. Dieser führt auch die beabsichtigten Therapieschritte und Methoden (festsitzende oder herausnehmbare Behandlungsgeräte) Kosten und die Dauer der Behandlung auf.

Der Beginn der Behandlung ist individiuell festzulegen und sollte früh beginnen, wenn eine Fehlstellung schon im Milchgebiß vorliegt, weil die Fehlstellung je nach Schweregrad das Wachstum ungünstig beeinflussen kann. In der Regel findet die kieferorthopädische Behandlung zwischen 10 und 13 Jahren statt, wenn der vollständige Zahnwechsel erfolgt ist.

Ursachen

Einige Fehlstellungen sind angeboren und können in einer Familie gehäuft auftreten.

  • Prognatie: Die oberen Schneidezähne stehen weit vor den unteren Schneidezähnen.
  • Progenie: Die unteren Schneidezähne ragen im Vergleich zu den Oberen vor.
  • Deckbiß: Die oberen Schniedezähnen verdecken die unteren weitgehend.
  • Diastema: Ausgeprägte Lücke zwischen den mittleren Schneidezähnen.

Bestimmte Gewohnheiten im Kleinkindalter, dazu gehören vor allem das Daumenlutschen und exzessives Nuckeln, können die Kiefer verformen und zu Fehlstellungen führen. Typische Deformierungen sind der Schmalkiefer (der Kiefer ist zu eng und die Zähne wachsen oft verschachtelt), der lutschoffene Biß und die Unterkieferrücklage.
 
Neben ungünstigen Angewohnheiten führt auch die schlechte Pflege der Milchzähne zu Fehlstellungen. Werden Milchzähne früh wegen Karies gezogen, kommt es zu Zahnaufwanderungen und Zahnkippungen, so dass die nachfolgenden Zähne nicht ausreichend Platz finden. Bleiben Milchzähne dagegen zu lange im Kiefer drohen ebenfalls Zahnfehlstellungen, da sich die endgültigen Zähne an diesen vorbei schieben müssen oder sich verlagern können.

Behandlung bei Erwachsenen

Eine kieferorthopädische Behandlung ist in jedem Lebensalter möglich, so daß sich Erwachsene nicht mit Zahnfehlstellungen abfinden müssen. Es dürfen aber keine Knochenerkrankungen vorliegen und der Zahnhalteapparat sollte gesund und entzündungsfrei sein. Besteht eine Zanfleischerkrankung muß diese zunächst behandelt werden bevor mit der kieferorthopädischen Behandlung begonnen werden kann.
 
Man muß zwischen Zahnfehlstellungen und Kieferfehlstellungen unterscheiden. Die Behandlung von Zahnfehlstellungen ist ähnlich wie bei Jugendlichen und es werden die betreffenden Zähne nach und nach in ihre korrekte Posistion verschoben, aber diese Zahnbewegungen dauern länger, weil der Knochen der Erwachsenen starrer ist. Wenn eine ausgeprägte Kieferfehlstellung vorliegt ist eine kombiniert kieferorthopädisch-chirurgische Behandlung mit Operation eines oder beider Kiefer oftmals die sinnvollste Behandlungsmöglichkeit, da das Knochenwachstum beim Erwachsenen bereits abgeschlossen ist.
 
Bei Erwachsenen ist auch die Retentionsphase länger. Um die korrekte Zahnstellung zu erhalten muß oft dauerhaft retiniert werden, wobei unsichtbar hinter den Zähnen geklebte Drähte (Retainer) diese Funktion übernehmen. Der Halt der Klebestellen ist regelmäßig zu überprüfen.
 
Bei gesetzlich versicherten Patienten werden nur bei Notwendigkeit einer kombiniert kieferorthopädisch-chirurgischen Behandlung die Kosten übernommen. Bei privat versicherten Patienten ist der Anspruch abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag.

Behandlungskosten

Bei gesetzlich versicherten Patienten unter 18 Jahren beteiligt sich die Krankenkasse an den Behandlungskosten, wenn bestimmte Befunde vorliegen (kieferorthopädische Indikationsgruppen, KIG).

So wird laut KIG beispielsweise erst einer Kostenübernahme seitens der Kassen zugestimmt, wenn ein bestimmter kieferorthopädischer Behandlungsgrad vorliegt- egal, ob bereits vorher von medizinischer Seite eine begründete Behandlungsnotwendigkeit festgestellt wurde.

Kann der Nachweis auf Anspruch von Kassenzuzahlungen erbracht werden, gewährleisten diese einen Kostenübernahme von 80% (90% ab dem zweiten in Behandlung befindlichen Kind), die Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung sind. Die verbleibenden 20% bzw. 10% der Behandlungskosten trägt der Patient zunächst selber, werden aber nach erfolgreichem Abschluß der Behandlung von der Krankenkasse zurück erstattet.

Private Krankenkassen erstatten in der Regel die gesamten Behandlungskosten.

Zahnarztpraxis Dr. Berthoty

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